Zum Bleiberecht

Stellungnahme der Plattform Bleiberecht Jetzt! zur laufenden Verhandlung einer Bleiberechtsregelung. Graz – Linz - St. Pölten - Wien, 28. Jänner 2009

Protestmail an Fekter, Darabos und den Innenausschuss schreiben

Derzeit laufen die Vorbereitungen für die Beschlussfassung einer Bleiberechtsregelung im österreichischen Nationalrat. Die Plattform Bleiberecht Jetzt! bekräftigt die Maßgabe für dieses Vorhaben: ein faires Verfahren für alle, die das Vorliegen menschenrechtlicher und humanitärer Gründe für ein Bleiberecht in Österreich gelten machen wollen und eine Stichtagregelung zur Sanierung des "Altfälle"-Rucksacks.

Der in Verhandlung stehende Gesetzesvorschlag des Innenministeriums wird diesen Zielen nicht gerecht und weist darüber hinaus eine Vielzahl an problematischen Bestimmungen auf. Staatliche und zivilgesellschaftliche Einrichtungen haben in Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf herausgearbeitet, welche Passagen noch dringend einer Korrektur bedürfen. Wir fordern Innenministerin Maria Fekter auf, diese Hinweise gewissenhaft zu berücksichtigen. Die auf Wunsch der Landeshauptleute neuerliche Kompetenzverlagerung von den Ländern auf das Innenministerium macht aus dem Entwurf noch kein menschenrechtskonformes und faires Bleiberechtsgesetz.

Im Besonderen heben wir fünf gravierende Problembereiche exemplarisch heraus.

1. Menschenrechtswidrige Auschlusskriterien

Im Gegensatz zum vorliegenden Gesetzesentwurf steht das Vorliegen eines Aufenthaltsverbotes nach der Rechtssprechung des EGMR nicht absolut gegen ein Bleiberecht, sondern ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu werten. Damit wird die Gewährleistungspflicht des Staates in Bezug auf Art. 8 EMRK nach wie vor nicht ausreichend erfüllt und die aus Art. 8 EMRK erfließenden positiven Schutzpflichten in Österreich nicht hinreichend umgesetzt. Es sei daran erinnert, dass bei Asylsuchenden schon die Antragstellung in Österreich zur Verhängung von Aufenthaltsverboten führt.

2. Illegalisierung durch Fristversäumnis

Bei der Verlängerung von Niederlassungsbewilligungen sieht der Gesetzesentwurf im Falle einer Fristvermsäumnis zusätzliche Erschwernisse bei der Antragstellung vor. Dies führt nicht nur zur Illegalisierung von aufenthaltsverfestigten Menschen, sondern bedeutet auch eine unnötige Bürokratisierung von Verfahren.

3. Fehlende Rechtssicherheit

Die im Verwaltungsrecht eher unübliche Möglichkeit, Entscheidungen der ersten Instanz durch die Oberbehörde für Nichtig zu erklären, lässt Zweifel an der notwendigen Trennung der beiden Instanzen aufkommen und es ist fraglich ob hier das Recht auf den gesetzlichen Richter noch ausreichend zum Tragen kommt. Außerdem scheint die nötige Rechtssicherheit der Entscheidungen der 1. Instanz durch die vorgeschlagene Regelung nicht mehr geboten.

4. Eingeschränktes Bleiberecht

Da die Entscheidung der Behörde immer nur die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung - keinesfalls aber alle Eventualitäten für die Zukunft - berücksichtigen kann, ist die Unterscheidung zwischen einer nur vorübergehenden und einer auf Dauer unzulässigen Ausweisung unseriös. Um bleibeberechtigte Personen nicht weiter in einer unklaren Situation zu belassen, sollte diesen Personen generell eine Niederlassungsbewilligung erteilt werden. Im Übrigen scheint der fehlende Arbeitsmarktzugang im Falle einer nur vorübergehend unzulässigen Abschiebung gleichheitswidrig gegenüber anderen refoulmentgeschützen Personen.

5. Humanitäre Willkür

Auch ein Bleiberecht aus humanitären Gründen kann nicht willkürlich erteilt werden. Erforderlich sind klare Kriterien, die bundesweit gelten, nicht vom Zutun Privater abhängen und einer gerichtlichen Kontrolle unterliegen. Die Einbindung der Landeshauptleute ist wünschenswert.

Alle Interessierten rufen wir dazu auf, die vorhandenen Vorbehalte gegen die Gesetzesvorschläge bei Innenministerin Maria Fekter und anderen handelnden Personen zu deponieren. Adressen der Betreffenden finden sich hier.

Plattform Bleiberecht JETZT!