Stellungnahme der Plattform der BürgerInneninitiativen

Offizielle Stellungnahme der Plattform der BürgerInneninitiativen zur Regierungsvorlage zur Regierungsvorlage der Neuregelung des humanitären Aufenthalts.

Plattform der BürgerInneninitiativen für gut integrierte AsylwerberInnen
zur Regierungsvorlage der Neuregelung des humanitären Aufenthalts



Linz, 27. Februar 2009



Altfälle
Es gibt gegenüber dem Erstentwurf einige wichtige Verbesserungen - Hauptpunkte: Verschiebung der Stichtagsregelung auf 1.5.2004, Patenschaften nur subsidiär, Beirat auf Bundesebene, Arbeitsgruppe Asylanträge. Demgegenüber hat das Innenministerium aber eine Reihe von sehr restriktiven Detailregelungen bzw. Verschärfungen gegenüber dem Erstentwurf eingearbeitet. Wenn es nicht gelingt, bei diesen Details noch Veränderungen bzw. Präzisierungen herbeizuführen gibt es am 1.4. zwar ein Gesetz, das aber nur für eine „Handvoll“ wie es Caritas Direktor Landau bezeichnet eine positive Lösung bringt aber das Thema nicht vom Tisch, weil es viele Härtefälle geben wird.

Detailprobleme:

Weitere wichtige Punkte zum Gesetzesentwurf generell:

Zu den Kriterien:
Unter humanitären Gesichtspunkten sind u.E. die Kriterien des §10 Abs.2 Z 2 a,g und h wesentlich geringer zu gewichten als die übrigen bzw. genauer zu definieren

aus dem Gesetzesentwurf:

Zum Kriterium der strafgerichtlichen Unbescholtenheit:
Hier sollte – im Zusammenhang mit dem Kriterium g)“ .. Verstöße gegen die öffentliche Ordnung“ sichergestellt werden, dass Verwaltungsstrafen weitgehend unerheblich sind und im Strafrechtsfall die Definition des § 60 Abs.1 Fremdenpolizeigesetz gilt.

Wir haben derzeit einen betroffenen Familienvater, dem im Ausweisungsverfahren vorgeworfen wird, er wäre zweimal straffällig! Es handelt sich um eine Verwaltungsstrafe von 20,-- € wegen Radfahrens ohne Licht und eine Radarstrafe von 36,-- €